| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ DV |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 19:35 |
A1: Ja zu digitaler Sicherheit - Nein zu pauschalen Verboten
Antragstext
Die BDKJ Diözesanversammlung möge beschließen:
Der BDKJ Diözesanverband Würzburg spricht sich gegen ein pauschales Social-
Media-Verbot aus. Während wir der Notwendigkeit für sichere digitale Räume
zustimmen, sehen wir die Lösung vielmehr in einer Regulierung der Plattformen
sowie ethischen Alternativen, in Medienpädagogik und v.a. in einer höheren
Sanktionierung der Betreiber*innen.
Damit schließen wir uns Forderungen, beispielsweise vom bayerischen Jugendring
an1.
Unsere konkreten Forderungen sind daher:
Gleichberechtigte Digitale Teilhabe an Demokratie, Kultur,
Informationsfluss: Social-Media-Zugang für Minderjährige beibehalten. Der
BDKJ setzt sich hierfür auf kommunaler und auf Bundesebene ein.
Schutz vor Deep Fakes und Hasskommentaren: Der BDKJ Würzburg setzt sich
kommunal, aber auch in bundesweiten Versammlungen des BDKJs für schärfere
Gesetze für Plattformbetreiber*innen und Ersteller*innen von
Hasskommentaren sowie Deep Fakes, besonders in Form von digitaler
sexualisierter Gewalt, ein.
Der BDKJ Diözesanverband Würzburg setzt sich auf kommunaler Ebene und in
bundesweiten Versammlungen des BDKJs für mehr Aufklärung bezüglich
digitaler Medien, Künstlicher Intelligenz und Fake News ein.
Der BDKJ Diözesanverband Würzburg passt sich den durch die schnelle
Dynamik der Entwicklung von sozialen Plattformen wechselhaften Bedarfen an
und stellt entsprechende Bildungsangebote zur Verfügung.
Der BDKJ Diözesanverband Würzburg gestaltet seine eigene Plattform auf
Instagram und Co. entsprechend der oben genannten Forderungen, d.h. KI-
Inhalte werden größtenteils vermieden und, wenn nötig, gekennzeichnet.
Hasskommentare werden verfolgt, Falschinformationen gelöscht und der
Datenschutz (im möglichen Rahmen) eingehalten.
1https://www.bjr.de/ueber-uns/gremien/beschluesse/medienkompetenz-staerken-
statt-social-media-verbieten, zuletzt geöffnet am 21.05.2026
Begründung
Analoges und Digitales Leben sind, gerade für die junge Generation, längst nicht mehr dichotom zu trennen. Teilhaberechte müssen demnach digitale Räume mitbedenken. Die Gefahr, die von Social Media für Jugendliche ausgeht, entsteht durch von Erwachsenen erschaffene Technologien und Algorithmen, weshalb auch Erwachsene mehr zur Verantwortung gezogen werden sollten, als Jugendliche. Des Weiteren hat sich ein Social-Media-Verbot, wie es z.B. in Australien eingeführt wurde, als wenig zielführend erwiesen, da Jugendliche Tricks anwenden, um dennoch Zugang zu den Plattformen zu erlangen (QUELLE). Die Maßnahmen hinter dem Altersschutz zeigen außerdem datenschutzrechtliche Mängel auf und stellen in demselben Zusammenhang Barrieren auf. Beispielsweise könnte eine Verifizierung über den Personalausweis ein Zwangs-Outing für queere Jugendliche bedeuten, da der bei der Geburt vergebene Name, anstatt der selbstgewählte auf dem Personalausweis zu sehen wäre. Trotz aller Kontra-Argumente ist die Prävention von Mediensucht, mentaler (Un-)gesundheit, (sexualisierter) digitaler Gewalt ein großes Anliegen des BDKJs. Diese Prävention sollte jedoch über die Plattformbetreiber*innen sowie über flächendeckende Aufklärung angegangen werden.

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