| Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 29.06.2025 |
| Basierend auf: | IA2: Änderung des Statut |
Änderung des Statut
Beschlusstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Vorbehaltlich der Genehmigung der geänderten Diözesanordnung durch den
Bundesvorstand, wird das Statut wie folgt geändert.
Darüber hinaus wird der BDKJ-Diözesanvorstand ermächtigt, den Text der
beschlossenen Änderung des Statut auf grammatikalische und orthografische
Richtigkeit, geschlechtersensible Sprache sowie auf das Zutreffen der
enthaltenen Verweisungen zu überprüfen und eine eigenständige Endredaktion
vorzunehmen, die die Regelungen des Statut von Inhalt und Auswirkung her
unberührt lässt.
§ 3 Organe
(4) 1 Stimmberechtigte Mitglieder der BDKJ-Diözesanversammlung sind die
Vertreter*innen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 3 Satz 2 der Diözesanordnung
mit jeweils mindestens einer Stimme, die Vertreter*innen der räumlichen Struktur
mit jeweils zwei Stimmen pro Landkreis und kreisfreier Stadt, in der der
Regionalverband
tätig ist, sowie die stimmberechtigten Mitglieder des BDKJ-Diözesanvorstandes.
Begründung
Mit der beschlossenen Änderung der Zuschnitte und Stimmanzahl der Regionalverbände muss diese Änderung auch im Statut nachgezogen werden.
Begrüdung der Dinglichkeit:
Die Änderung wurde erst auf dieser Versammlung beschlossen.
zur Synopse:
(4) 1 Stimmberechtigte Mitglieder der BDKJ-Diözesanversammlung sind die
Vertreter*innen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 3 Satz 2 der Diözesanordnung
mit jeweils mindestens einer Stimme, die Vertreter*innen der Regionen mit
jeweils zwei Stimmen sowie die stimmberechtigten Mitglieder des BDKJ-
Diözesanvorstandes.
