| Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 02.07.2025 |
| Basierend auf: | A3.1.2.NEU: Änderung der Diözesanordnung des BDKJ Diözesanverbandes Würzburg (Diözesanordnung exkl. Statut) |
Änderung der Diözesanordnung des BDKJ Diözesanverbandes Würzburg (Diözesanordnung exkl. Statut)
Beschlusstext
Die Diözesanversammlung möge die folgenden Änderungen der Diözesanordnung
beschließen. Darüber hinaus wird der BDKJ-Diözesanvorstand ermächtigt, den Text
der beschlossenen Änderungen der Diözesanordnung auf grammatikalische und
orthografische Richtigkeit, geschlechtersensible Sprache sowie auf das Zutreffen
der enthaltenen Verweisungen zu überprüfen und eine eigenständige Endredaktion
vorzunehmen, die die Regelungen der Diözesanordnung von Inhalt und Auswirkung
her unberührt lässt.
Die Diözesanordnung soll wie folgt geändert werden.
§ 22 Abstimmungsregeln
(2)
1 Bei Abwahlen, Ordnungsänderungen, Änderungen des Leitbilds, Änderungen der
Geschäftsordnung, Beschlüssen über die Auflösung des Diözesan- bzw.
Regionalverbandes oder Änderung des Statuts entscheidet die Mehrheit von zwei
Dritteln der abgegebenen Stimmen. Mindestens ist jedoch die Zustimmung der
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
X. Inhaltsgleiche Änderungen in Diözesanordnung und Statut können in einem
gemeinsamen Antrag behandelt und abgestimmt werden, um die Parallelität zu
gewährleisten.
§ 24
(3) Die „Ordnung der diözesanen Strukturen zur Intervention bei Missbrauch
geistlicher Autorität (Geistlicher Missbrauch)“ findet in ihrer jeweils
geltenden, im Amtsblatt der Diözese Würzburg veröffentlichten Fassung Anwendung.
Begründung
Bei der Diözesanversammlung 2024 kam die Frage auf, mit welcher Mehrheit das Statut beschlossen werden muss. Um hier für die Diözesanversammlung 2025 und die Zukunft Sicherheit zu schaffen, stellen wir diesen Antrag zur Änderung der Diözesanordnung und Fixierung der nötigen zwei Drittel Mehrheit zur Änderung eines Statuts.
