Änderungen von A3.1.1. zu A3.1.1.NEU
| Ursprüngliche Version: | A3.1.1. |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.06.2025, 15:40 |
| Neue Version: | A3.1.1.NEU |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 02.07.2025, 08:59 |
Titel
Antragstext
In Zeile 1 einfügen:
Die Diözesanversammlung möge die folgenden Änderungen des Diözesanstatut beschließen. Darüber hinaus wird der BDKJ-Diözesanvorstand ermächtigt,den Text der beschlossenen Änderungen des Diözesanstatuts auf grammatikalische und orthografische Richtigkeit, geschlechtersensible Sprache sowie auf das Zutreffen der enthaltenen Verweisungen zu überprüfen und eine eigenständige Endredaktion vorzunehmen, die die Regelungen des Diözesanstatuts von Inhalt und Auswirkungen her unberührt lässt.:
Von Zeile 194 bis 197:
Würzburg“ finden in ihrer jeweils geltenden, im Amtsblatt der Diözese Würzburg veröffentlichten Fassung Anwendung.“
(4) Die „Ordnung der diözesanen Strukturen zur Intervention bei Missbrauch geistlicher Autorität (Geistlicher Missbrauch)“ findet in ihrer jeweils geltenden, im Amtsblatt der Diözese Würzburg veröffentlichten Fassung Anwendung.
(4)5) Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet“ in ihrer jeweils für die Diözese Würzburg geltenden
Von Zeile 199 bis 200:
(5)(6) Es ist Aufgabe der Diözesanversammlung über die Auflösung des Diözesanverbandes zu beschließen. Dabei entscheidet die Mehrheit von zwei
