| Antrag: | Keine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Regina Krämer (KLJB) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 28.06.2025, 16:20 |
Ä6 zu A8: Keine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 21 bis 29:
Eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in ihrer derzeit bestehenden Form lehnt der BDKJ Diözesanverband Würzburg ab. Bürger*innen, die sich mit dem Gedanken tragen, in Friedenszeiten der Bundeswehr beizutreten, muss gewährleistet werden, diese Entscheidung auch weiterhin freiwillig zu treffen. Um eine freiwillige Entscheidung weiterhin zu gewährleisten, müssen - für den BDKJ Diözesanverband Würzburg - dabei mindestens folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ein Wehrdienst wie auch alle Formen zivilgesellschaftlichen Engagement müssen stets auf Freiwilligkeit beruhen. Daher darf es für den BDKJ Diözesanverband Würzburg keine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in ihrer bis 2011 bestehenden Form geben.
- Ein ausreichendes Informations- und Beratungsangebot muss gesichert sein. Für die Beratung müssen von der Bundeswehr unabhängige, nicht-staatliche Organisationen, insbesondere die Kirchen zuständig sein.
- Ein ausreichendes Informations- und Beratungsangebot muss gesichert sein. Für die Beratung müssen von der Bundeswehr unabhängige, nicht-staatliche Organisationen, insbesondere die Kirchen zuständig sein.
Von Zeile 21 bis 29:
Eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in ihrer derzeit bestehenden Form lehnt der BDKJ Diözesanverband Würzburg ab. Bürger*innen, die sich mit dem Gedanken tragen, in Friedenszeiten der Bundeswehr beizutreten, muss gewährleistet werden, diese Entscheidung auch weiterhin freiwillig zu treffen. Um eine freiwillige Entscheidung weiterhin zu gewährleisten, müssen - für den BDKJ Diözesanverband Würzburg - dabei mindestens folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ein Wehrdienst wie auch alle Formen zivilgesellschaftlichen Engagement müssen stets auf Freiwilligkeit beruhen. Daher darf es für den BDKJ Diözesanverband Würzburg keine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht in ihrer bis 2011 bestehenden Form geben.
- Ein ausreichendes Informations- und Beratungsangebot muss gesichert sein. Für die Beratung müssen von der Bundeswehr unabhängige, nicht-staatliche Organisationen, insbesondere die Kirchen zuständig sein.
- Ein ausreichendes Informations- und Beratungsangebot muss gesichert sein. Für die Beratung müssen von der Bundeswehr unabhängige, nicht-staatliche Organisationen, insbesondere die Kirchen zuständig sein.

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