Änderungen von A2 zu A2NEU
| Ursprüngliche Version: | A2 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.06.2025, 16:48 |
| Neue Version: | A2NEU |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 29.06.2025, 11:01 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 206 bis 208:
mindestens einer Stimme, die Vertreter*innen der räumlichen Struktur mit jeweils zwei oder drei Stimmen pro Landkreis und kreisfreier Stadt, in der der Regionalverband tätig ist, sowie die stimmberechtigten Mitglieder des BDKJ-Diözesanvorstandes.
Nach Zeile 308 einfügen:
- Würzburg (Landkreis Würzburg und kreisfreie Stadt Würzburg)
Nach Zeile 310 einfügen:
- Kitzingen (Landkreis Kitzingen abzüglich der Teile, die nicht zur Diözese Würzburg gehören)
Von Zeile 358 bis 365:
übernimmt der BDKJ-Diözesanvorstand die Einberufung und Leitung der Regionalversammlung sowie die Sicherstellung der KjR und SjR Vertretung, sofern von der Regionalversammlung keine Vertretungen gewählt wurden.. Die Möglichkeit eine Versammlungsleitung bei Vakanz des Regionalvorstandes zu wählen besteht für maximal zwei Jahre.
4 Die Möglichkeit eine Versammlungsleitung bei Vakanz des Regionalvorstandes zu wählen besteht für maximal zwei Jahre. Wird innerhalb von zwei Jahren kein Regionalvorstand gewählt, übernimmt der BDKJ-Diözesanvorstand die Aufgaben der Versammlungsleitung sowie die Sicherstellung der KjR und SjR Vertretungsofern von der Regionalversammlung keine Vertretungen gewählt wurden.
4 Sofern kein Regionalvorstand gewählt ist und von der Regionalversammlung keine Vertretung für die KJR/SJR gewählt ist, übernimmt der Diözesanvorstand die Sicherstellung der Vertretung in diesen KJR und SJR. In diesem Fall übernimmt der Diözesanvorstand selbst die Stimmen des Regionalverbands in der Jugendrings-Vollversammlung oder bestimmt Delegierte.
Von Zeile 397 bis 398 einfügen:
2 Die Beauftragung der Geistlichen Verbandsleitung erfolgt nach Wahl durch den Diözesanbischof.
