Änderungen von A3.1.2. zu A3.1.2.NEU
| Ursprüngliche Version: | A3.1.2. |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 05.06.2025, 14:45 |
| Neue Version: | A3.1.2.NEU |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 28.06.2025, 17:58 |
Titel
Antragstext
In Zeile 1:
Die Diözesanversammlung möge die folgenden Änderungen der Diözesanordnung beschließen:. Darüber hinaus wird der BDKJ-Diözesanvorstand ermächtigt, den Text der beschlossenen Änderungen der Diözesanordnung auf grammatikalische und orthografische Richtigkeit, geschlechtersensible Sprache sowie auf das Zutreffen der enthaltenen Verweisungen zu überprüfen und eine eigenständige Endredaktion vorzunehmen, die die Regelungen der Diözesanordnung von Inhalt und Auswirkung her unberührt lässt.
Von Zeile 8 bis 9 einfügen:
Dritteln der abgegebenen Stimmen. Mindestens ist jedoch die Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
X. Inhaltsgleiche Änderungen in Diözesanordnung und Statut können in einem gemeinsamen Antrag behandelt und abgestimmt werden, um die Parallelität zu gewährleisten.
§ 24
(3) Die „Ordnung der diözesanen Strukturen zur Intervention bei Missbrauch geistlicher Autorität (Geistlicher Missbrauch)“ findet in ihrer jeweils geltenden, im Amtsblatt der Diözese Würzburg veröffentlichten Fassung Anwendung.
